Diversion beantragt

Angeklagter „Horror-Zahnarzt“ schwieg vor Gericht

Steiermark
04.11.2021 11:37

Am Donnerstag stand in Graz jener Klagenfurter Zahnarzt vor Gericht, der unnötige Eingriffe an seinen Patienten durchgeführt haben soll. Diese sowie auch gar nicht durchgeführte Behandlungen soll er im großen Stil an Krankenkassen verrechnet haben. Doch die Verhandlung war überraschend rasch beendet: Der wegen Körperverletzung und Betrug angeklagte Mediziner machte von seinem Schweigerecht gebrauch und beantragte zudem eine Diversion. Es wurde vertagt, der Angeklagte bekommt nach Klärung der Vermögensverhältnis ein Diversionsanbot.

Ein ungewöhnliches Ende hat die Verhandlung gegen einen Kärntner Zahnarzt am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht genommen: Obwohl dem Mediziner Körperverletzung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug in zahlreichen Fällen vorgeworfen wurde, entschied der Richter, dass in diesem Fall eine Diversion möglich sei. Der 63-Jährige soll nicht indizierte medizinische Behandlungen vorgenommen und mit der Krankenkasse falsch verrechnet haben.

Über sein Vermögen und seine Schulden wollte der Angeklagte keine Auskunft geben. Staatsanwältin Cornelia Koller führte aus, dass er vermutlich ab Mai 2009 unnötige Behandlungen wie Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird, vorgenommen habe, „nur um sie verrechnen zu können“.

Mindestens 52.000 Euro Schaden
Außerdem stellte er der Krankenkasse teurere Behandlungen oder auch Privatleistungen, die die Patienten selbst zahlen hätten müssen, in Rechnung. Mitunter kassierte er auch Geld für Leistungen, die er gar nicht erbracht hatte, prangerte die Anklägerin an. Der Schaden bei diesem Faktum beträgt mindestens 52.000 Euro. Es hatte über 300 Anzeigen gegeben, 75 Fälle wurden schließlich überprüft: „Bei 61 davon wurden falsche Abrechnungen festgestellt“, listete Koller auf. Da die Behandlungen teilweise aus Sicht des Sachverständigen unnötig waren, wurden sie von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzungen angesehen.

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„Ich bin zu einer diversionellen Einigung bereit, ansonsten mache ich von meinem Schweigerecht Gebrauch“

Der angeklagte Zahnarzt aus Klagenfurt

Angeklagter schweigt und beantragt Diversion
Der Angeklagte gab sich wortkarg: „Ich bin zu einer diversionellen Einigung bereit, ansonsten mache ich von meinem Schweigerecht Gebrauch“, war alles, was ihm der Richter entlocken konnte. Die Staatsanwältin erteilte keine Zustimmung zur Diversion, da es aus ihrer Sicht keine Übernahme der Verantwortung gab. Außerdem bestehe zwischen Arzt und Patient ein besonderes Vertrauensverhältnis, führte die Anklägerin an. Trotzdem entschied der Richter, dass die Sache aus seiner Sicht mit einer Geldbuße, der Schadenswiedergutmachung und der Zahlung der Prozesskosten erledigt sei. Konkrete Summen nannte er nicht, der Zahnarzt werde „ein schriftliches Anbot“ bekommen und hat dann vier Wochen Zeit, die Bedingungen zu erfüllen. Da sich die Staatsanwältin dagegen aussprach, ist mit einem Einspruch der Anklagebehörde zu rechnen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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