Rasen in der benachbarten Schweiz - eine „sündteure“ Angelegenheit. Mehr noch: Unter gewissen Umständen droht den Tempobolzern sogar eine Gefängnisstrafe. Um die dürfte ein 55-jähriger Mercedes-Lenker aber gerade nochmals herumkommen, der selbst nach Abzug der Toleranz noch um 75 km/h zu schnell unterwegs war.
Am Montagnachmittag wurde durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserhoden auf der bergigen Ausserortstrecke zwischen Urnäsch und der Schwägalp eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Während der Kontrollzeit passierten 16 Fahrzeuglenker die Messstelle - bei der ein Limit von 80 km/h galt - mit überhöhter Geschwindigkeit, 13 von ihnen kamen mit Ordnungsbußen davon, zwei Lenker kassierten eine (kostspielige) Anzeige.
Den Vogel schoss ein 55-jähriger Lenker eines hochmotorisierten Mercedes ab: Er passierte die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von gleich 160 km/h. Damit überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz um 75 km/h. Der Schweizer Polizei gelang es dennoch, den „Hobby-Rennfahrer“ anzuhalten und zu befragen.
Was der den Beamten als Erklärung lieferte, ist nicht bekannt. Fix ist allerdings, dass seinen Führerschein an Ort und Stelle abgeben musste und er bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserhoden angezeigt wurde.









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