28.09.2021 22:19 |

Prozess in Feldkirch

Ins Koma getretene Freundin gestorben: Urteil

Zehn Tage lang kämpfte sie ums Überleben - und verlor diesen Kampf. Zu schwer waren die Kopfverletzungen, die ihr der Lebensgefährte zufügte. Das leugnete der 38-Jährige am Dienstag beim Mordprozess in Feldkirch in Vorarlberg - und behauptete, sie sei die Stiege hinuntergefallen. Diese Version hält der Gerichtsmediziner für unmöglich - also Mord, 20 Jahre, plus je 20.000 Euro Trauerschmerzensgeld für ihre zwei Kinder.

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Hin- und hergerissen zwischen zwei Frauen war er, der arbeitslose Maurer aus Deutschland. Er traf sich im November 2020 mit der Ex-Freundin in deren Wohnung in Bregenz, die aktuelle Frau an seiner Seite kam dazu. Alkohol floss in Strömen - und der Eifersuchtsstreit eskalierte, so der angeklagte 37-Jährige, Anwalt M. Fluch zur Seite. Der 38-Jährige prügelte und trat auf Anita S. (37) ein, schleifte sie ins Stiegenhaus. Dort fand die wegen Lärms alarmierte Polizei sie - sie war nicht mehr ansprechbar.

Von den angeklagten Vorwürfen stimme lediglich, dass er seine Freundin an den Haaren gezogen und aus der Wohnung geworfen habe, so der Angeklagte. Er und sein Verteidiger sagten, die Verletzungen, die die 37-Jährige erlitt, könnten auch von einem Sturz über die Stiege stammen. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl aber hätte ein solcher Sturz ein völlig anderes Verletzungsbild ergeben. Die Schuld für die leichten Verletzungen der Bekannten nahm der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige hingegen auf sich.

Am Ende des Prozesstages sprachen die Geschworenen den 38-Jährigen wegen Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig: Die Strafe wurde mit 20 Jahren bemessen. Den Kindern der Verstorbenen wurden je 20.000 Euro Trauerschmerzengeld zugesprochen, ihrer Mutter 1000 Euro und der Verletzten 2500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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