Bundessache

Stadt Wels darf Flugplatz nicht allein umwidmen

Oberösterreich
15.03.2011 10:43
Weiter in die Ferne ist die von der Stadt Wels geplante Umwidmung des Flugplatzes in ein Betriebsbaugebiet gerückt. In einem Schreiben, das der "Krone" vorliegt, weist das Verkehrsministerium die Stadt in die Schranken und betont, dass eine Umwidmung Bundessache sei und von der Stadt nicht durchgeführt werden kann.

"Eine Abänderung des mit einer 'Bundeswidmung' versehenen Areals durch einen Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist, mangels ihrer Planungshoheit auf dem Gebiet, nicht zulässig", heißt es im Schreiben des Verkehrsministeriums an den Fliegerverein Weiße Möwe Wels.

Mit der Widmung als Zivilflugplatz im Jahr 1958 fielen alle raumordnungsrechtlichen Kompetenzen in die Zuständigkeit des Bundes. "Der Brief bestätigt, dass Wien zuständig ist und Wels nichts mitzureden hat", freut sich Wolf Ruzicka, Sprecher der Weißen Möwe. Zudem heißt es vom Ministerium, dass den Antrag für eine Verkleinerung des Areals nur der Flugplatzhalter, also die Weiße Möwe, stellen kann.

Der Welser Bürgermeister Peter Koits sieht das Schreiben hingegen  gelassen: "Wir wissen, dass wir ein Verfahren nach den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen einleiten müssen. Wichtig ist jetzt einmal eine Einigung mit der Weißen Möwe."

Kronen Zeitung

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