Berufung abgelehnt

Ohne Test über Staatsgrenze: 300 Euro Strafe fix

Tirol
12.09.2021 09:33

Ohne Corona-Test im Februar von Italien nach Tirol: Nun ist klar, was ein derartiges Vergehen kostet. Denn das Landesverwaltungsgericht wies den Einspruch einer Tiroler Autolenkerin zurück.

Am 27. Februar gegen 18 Uhr war die Frau aus Italien heimgekehrt – als die Covid-Regeln beim Grenzübertritt noch um einiges strenger als derzeit waren. Die Tirolerin hatte vor der Fahrt keinen Test absolviert und auch die Alternative (Test binnen 24 Stunden nach Ankunft) nicht beherzigt. Ein Verstoß gegen § 3 und § 4 Abs. 2 der Covid-19-Einreiseverordnung, wie Behörde und Gericht später festhielten. Ein Strafbescheid in Höhe von 300 Euro flatterte nach einigen Wochen der Frau ins Haus.

Berufung: „War weder krank noch infiziert“
Die Frau berief fristgerecht am 7. Juni beim Landesverwaltungsgericht und brachte zusammengefasst vor, dass sie weder krank noch infiziert gewesen sei und niemandem geschadet habe. Ergänzend bezeichnete sie das Epidemiegesetz von 1950 als rechtswidrig und die geforderten Tests als ungeeignet. Nur ein Arzt könne die Krankheit diagnostizieren.

Gericht: Entscheidend ist die Übertretung
Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde auf acht Seiten als unbegründet ab. Festgestellt wurde zunächst, dass es „nicht relevant ist, ob die Beschwerdeführerin tatsächlich krank oder infiziert ist und ob sie andere Personen einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt oder gar angesteckt hat“. Entscheidend sei nur die Übertretung bei der Einreise.

Bis zu 1450 Euro Geldstrafe möglich
Der Strafrahmen liegt bei 1450 Euro. Aufgrund der „unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse“ der Tirolerin und ihrer Unbescholtenheit waren schon seitens der BH „nur“ 300 Euro Geldstrafe verhängt worden. Alternative: 139 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Durch die Berufung kamen 60 Euro als Verfahrenskostenbeitrag hinzu.

„Epidemiologisches Gefahrenmoment“
Eine Herabsetzung, so schreibt das Landesverwaltungsgericht, kam nicht in Betracht, weil die ungetestete Einreise aus Italien zu einer Erhöhung des epidemiologischen Gefahrenmomentes beigetragen habe. Das Erkenntnis ist eine Messlatte für viele ähnliche Fälle bei Grenzübertritten.

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