Die Klägerin hatte auf Basis ihres Dienstvertrages aus dem Jahr 2006 ihre Abfertigung eingeklagt. Das Dienstverhältnis war nämlich Ende März 2010 einvernehmlich aufgelöst worden, doch die Abfertigung nicht bezahlt. Stattdessen machte die Hypo beim Arbeitsgericht eine Gegenforderung geltend und verlangte Schadenersatz in der Höhe von knapp 18 Millionen Euro.
Das Begehren der Bank auf Schadenersatz wurde in dem Zivilprozess aber nicht einmal überprüft. Die Vereinbarung bei der Auflösung des Dienstverhältnisses sei nämlich laut Gericht derart eindeutig gewesen, dass kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klage der früheren Geschäftsführerin bestand.
Knapp vor Ablauf der Einspruchsfrist langte nun die Berufung der Hypo ein. Die Causa wandert ans Oberlandesgericht Graz, mit einer Entscheidung ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.