Das Wiener Landesgericht hat nach ÖVP-Angaben eine Klage des FPÖ-Politikers Christian Hafenecker gegen Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) abgewiesen. Auslöser für die Auseinandersetzung war ein Tweet der Ministerin über die Corona-Infektion Hafeneckers und sein anschließendes Verhalten.
Hafenecker brachte im Juli einen medienrechtlichen Entschädigungsantrag wegen übler Nachrede gegen die Ministerin ein. Köstinger hatte ihn in dem Tweet am „Gipfel der Verantwortungslosigkeit“ gewähnt, weil der FPÖ-Mandatar „sowohl Maske als auch Impfung verweigert“ und nach seiner Infektion „Tage verstreichen“ habe lassen, bevor er alle Beteiligten informiert habe, so Köstinger damals.
Die Folge seien mehrere Infektionen im Ibiza-U-Ausschuss gewesen, dem Hafenecker angehörte. Vor einigen Wochen klagte Hafenegger Köstinger wegen des Tweets, der medienrechtliche Entschädigungsantrag sei nun vom Landesgericht für Strafsachen abgewiesen worden. Hafenecker habe Berufung angemeldet.
Im U-Ausschuss bildete sich nach der Infektion Hafeneckers ein richtiger Corona-Cluster - betroffen waren etwa NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper oder der grüne Abgeordnete David Stögmüller. Die Infizierten dürften sich bei einem Umtrunk nach einem Befragungstag angesteckt haben.
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