Fall Lucile

Urteil gegen Täter in Deutschland rechtskräftig

Tirol
06.09.2021 21:00

Der Täter hatte eine Joggerin in Endingen getötet. Zuvor gab es bereits einen Schuldspruch wegen Mordes an einer französischen Austauschstudentin in Kufstein.

Mehr als viereinhalb Jahre nach dem Mord an einer Joggerin in Endingen am Kaiserstuhl ist das Urteil wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig. Keiner der Verfahrensbeteiligten habe innerhalb der Frist Revision eingelegt, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. In Österreich war der Mann bereits zuvor wegen des Mordes an der Austauschstudentin Lucile K. verurteilt worden.

War bereits verurteilt
Der frühere Fernfahrer war in Deutschland bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er im November 2016 Carolin G. in einem Waldstück vergewaltigt und ermordet hatte. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings 2018 auf seine Revision hin, dass das Landgericht über die Sicherungsverwahrung erneut urteilen müsse.

Tötete Lucile K. in Kufstein
Dieses entschied am 25. August wieder, dass für den Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt. Zuvor war der Mann bereits in Österreich wegen des Mordes an einer französischen Austauschstudentin rechtskräftig verurteilt. Er tötete demnach im Jahr 2014 die Lucile K. in Kufstein in Tirol.

Nach Verbüßung der Freiheitsstrafe nicht frei
Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern schützen. Diese kommen dann nach Verbüßen ihrer Freiheitsstrafe nicht frei, sondern in eine andere Anstalt oder eine spezielle Abteilung im Gefängnis. Darüber wird in dem Fall zum Ablauf der Strafe entschieden.

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