Duo vor Gericht

Jugendliche ließen ihre Fäuste sprechen – Prozess

Tirol
03.09.2021 06:52

Er sei von einem Mädchen provoziert worden - und hat dann einem ihrer Freunde einen Faustschlag verpasst. Mit dramatischen Folgen: Die Netzhaut des Opfers löste sich ab, es musste operiert werden. Auch der zweite Angeklagte holte aus - und traf die Brille eines weiteren Opfers. Beide Burschen wurden schuldig gesprochen.

Auch Prügeleien unter Jugendlichen können schwere Folgen haben. Nicht nur für die Opfer; auch die Täter können sich ihre Zukunft verbauen. Die zwei Angeklagten sollen zwei andere junge Männer mit ihren Fäusten verletzt haben. Dem Streit vorausgegangen ist wohl die Provokation eines Mädchens. „Sie hat mich beleidigt“, so der Angeklagte (16). Später platzierte er seine Faust knapp neben dem Auge eines Freundes des Mädchens.

Netzhaut löste sich ab
Dieser sank zu Boden: „Ich war schachmatt“, schildert er in Innsbruck vor Gericht. Er hatte einen zweifachen Bruch eines Gesichtsknochens sowie eine Augenerschütterung erlitten. Die Netzhaut löste sich ab und er musste operiert werden. Bis heute sieht er einen Fleck in seinem Blickfeld.

Ein weiterer Zeuge erzählt vor Gericht, er habe den ersten Angreifer nach dessen Faustschlag in den Schwitzkasten genommen. Als sich dieser befreite und wegrannte, sei er ihm „zur Sicherheit“ hinterhergelaufen. Da kam der 17-jährige Freund des Täters ins Spiel - und wurde selbst zum Täter. Er versetzte dem Verfolger einen Schlag ins Gesicht. Dabei ging allerdings „nur“ dessen Brille zu Bruch.

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Es stellt mir die Haare auf, wenn man sagt, das Gericht soll jemandem nicht das Leben verbauen. Verbauen tun Sie sich den Lebensweg selber.

Die Richterin

Die Verteidigung bat um milde Urteile. Richterin Andrea Steffan: „Es stellt mir die Haare auf, wenn man sagt, das Gericht soll jemandem nicht das Leben verbauen. Verbauen tun Sie sich den Lebensweg selber.“ Der 16-Jährige bekommt acht Monate bedingt und muss 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der 17-Jährige kommt mit einer Schadensersatzzahlung von 350 € und einer zur Hälfte bedingten Geldstrafe von 1200 € davon – eine falsche Aussage von früher spielt mit hinein. Nicht rechtskräftig.

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