Nach vielen Monaten des generellen Besuchsverbotes an der Innsbrucker Klinik - mit wenigen Ausnahmen - werden ab 1. Juli auch hier die Besuchsregeln etwas gelockert. Ab Donnerstag ist dann ein Besucher pro Tag und Patient erlaubt, der Besuch muss allerdings zwischen 13 und 15 Uhr erfolgen, teilten die „tirol kliniken“ am Mittwoch mit. Als Mundschutz ist zukünftig ein Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
Zudem sind maximal zwei Begleitpersonen bei einer geplanten ambulanten oder stationären Aufnahme unterstützungsbedürftiger Patienten sowie eine Begleitperson bei Geburten erlaubt.
Einige Ausnahmen
Ausnahmen und damit eine längere Besuchszeit sowie maximal zwei Besucher pro Tag gibt es für Palliativ- und Intensivpatienten, demenziell Erkrankte, gehörlose oder blinde Patienten, Minderjährige, bei einem akuten Krankheitsgeschehen wie einem Schlaganfall und für Bezugspersonen nach der Geburt.
Es gilt die „3G-Regel“
Für den Zutritt zu den Gebäuden der Innsbrucker Klinik gilt die 3G-Regel. Ein Lichtbildausweis muss zur Verifizierung des QR-Codes mitgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Außerdem werden auf dem Klinik-Areal ab dem 1. Juli keine Antigentests mehr angeboten.
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