Ein 30-jähriger Mann musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten, weil er den Sohn eines guten Bekannten jahrelang sexuell missbraucht haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein 30-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen schweren Kindesmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der mehrfache Familienvater muss zudem seinem Opfer, einem zu Beginn der Übergriffe neunjährigen Buben, 10.000 Euro Entschädigung zahlen. Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig.
Gemeinsame Ausflüge
Der Angeklagte und der Vater des späteren Opfers waren gute Bekannte. Die beiden Familien unternahmen immer wieder gemeinsame Ausflüge, verbrachten ihre Freizeit zusammen. Dabei nutzte der aus Afghanistan stammende Mann von Mai 2019 bis November 2020 mehrfach Gelegenheiten, mit dem zum Tatzeitpunkt zunächst neunjährigen, später zehnjährigen Sohn der befreundeten Familie allein zu sein. Er soll ihn dabei wiederholt schwer missbraucht haben. Insgesamt wurden neun schwere Übergriffe angeklagt.
Der 30-Jährige bestritt die Vorwürfe, verwickelte sich aber in Widersprüche. Der Bub dagegen habe die Ereignisse glaubwürdig und widerspruchsfrei geschildert, begründete der Schöffensenat den Schuldspruch. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses nicht rechtskräftig schuldig. Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht, dass der 30-Jährige bisher unbescholten war.
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