Sonntag, 16 Uhr, in Wals, kaum Wolken am Himmel, unzählige Bierflaschen säumen den Straßenrand. Es sind die Überbleibsel einer kurzen Party-Nacht, die es so eigentlich nicht geben hätte dürfen: Drei Gastronomen öffneten unerlaubterweise ihre Pforten für fast 1500 Gäste in Feierlaune – um 22 Uhr bereitete die Polizei dem Treiben ein jähes Ende. Die Beamten lösten die Ansammlung auf.
In den betroffenen Lokalen kann man das am Sonntag nicht nachvollziehen: „Wir haben uns an alle Vorschriften gehalten und die 3-G-Regel am Eingang kontrolliert. Plötzlich war die Polizei da“, schildert ein Kellner der „Krone“ das Geschehen von Samstagnacht.
Auch einer der Barbesitzer ärgert sich über die „schwammige Rechtslage“. „Es gab von der Regierung keine klare Aussage dazu. Dann hat einer aufgesperrt und wir waren quasi gezwungen nachzuziehen. Es war eine Kettenreaktion“, erklärt er. Zwar wurden Tests kontrolliert, doch Abstände konnten kaum eingehalten werden, gibt er zu.
Für den Barbetreiber und seine beiden Kollegen dürfte die zu frühe Öffnung Konsequenzen haben.
Nachtgastronomie muss sich weiterhin gedulden
Selbst mit den geplanten Öffnungsschritten am 1. Juli dürfte sich für die Nachtgastronomie kaum etwas ändern – Tanzen und Trinken an der Bar dürften weiterhin untersagt bleiben, nur die Konsumation am Tisch wird wohl erlaubt.
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