Zivilprozess in Linz

Klage, weil E-Auto nicht genug Kilometer schafft

Oberösterreich
13.06.2021 08:00
Die Freude an seinem e-Golf ist einem Oberösterreicher vergangen. Der elektrisch betriebene VW macht nach eineinhalb Jahren und einer größeren Reparatur schon nach 150 Kilometern schlapp. Laut Zulassung sollte die Reichweite aber 216 Kilometer betragen. Der Besitzer klagt, will den Kaufvertrag rückgängig machen.

„Das könnte ein richtungsweisendes Verfahren werden“, sagt der Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka über die Klage, die er für den enttäuschten E-Auto-Besitzer beim Landesgericht Linz eingebracht hat. Dieser hatte im November 2018 einen neuen e-Golf erworben. Die Reichweite ist im Zulassungsschein mit 216 Kilometern, in den Werbeunterlagen und im Internet mit 231 Kilometern angegeben. Im Oktober 2020 stand das Auto plötzlich – und es dauerte drei Monate, bis der Defekt behoben war.

Käufer möchte Vertrag rückgängig machen
Aber welche Enttäuschung: Die Reichweite war gesunken. „Nur bei extrem stromsparendem Fahren waren 140 bis 150 Kilometer zu erreichen. Und das auch nur dann, wenn auf Autobahnfahrten und rasche Beschleunigung völlig verzichtet wurde. Hinzu kommt, dass auf den letzten 30 Kilometern der eco-Modus aktiviert wird, alle ,unnötigen’ Geräte wie zum Beispiel die Heizung schalten sich ab“, so Anwalt Poduschka. „Der Käufer möchte nun das Fahrzeug unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurückgeben.“

Erster Gerichtstermin
Da der Autohändler aus dem Mühlviertel damit natürlich nicht einverstanden ist, traf man sich am Freitag erstmals vor der Richterin. Die Gegenseite weist den Vorwurf der Irreführung zurück. Die Richterin will es nun genau wissen. Für Oktober ist die Einvernahme der Streitparteien geplant. Ein Sachverständiger soll die Reichweite feststellen. Und das im Winter, da der Autobesitzer ausführt, dass die Reichweite bei niedrigen Temperaturen extrem schlecht ist.

Zitat Icon

Ich glaube, dass es der Automobilindustrie – speziell VW – gut anstehen würde, bei den neuen Technologien wie Elektromobilität mit wahren, für die Autokäufer nachvollziehbaren Werten anzutreten.

Rechtsanwalt Michael Poduschka

„Keine Tricksereien“
Michael Poduschka, der reichlich Prozesserfahrung im Diesel-Streit hat: "Die Automobilindustrie sollte nicht die Trickserein bei Dieselabgasen und Benzinverbrauch bei den E-Autos fortsetzen.

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