Prozess in Graz

Prügelei mit Eisenstange: Ex-Paar vor Gericht

Steiermark
31.01.2011 14:36
Ein ehemaliges Paar hat sich am Montag im Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Der 25-jährige Angeklagte wollte mit einer Eisenstange die Wohnungstüre seiner 27-jährigen "Ex" einschlagen, doch sie erwischte die Stange und zertrümmerte seine Nase. Vor Gericht erzählten beide völlig verschiedene Varianten des Tatablaufs. Die Angeklagten zeigten sich nur teilweise geständig. Richter Helmut Wlasak vertagte.

Das ehemalige Paar hat schon einige Erfahrungen mit dem Gericht: Bei ihm ist es das vierte Verfahren, sie hat zuletzt eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüßt.

Der Vorfall, wegen dem die beiden am Montag vor Gericht standen, hatte sich im November des vergangenen Jahres ereignet. Fest steht, dass er ihre Wohnungstüre mit einer Eisenstange beschädigt hat - und dass sie ihm mit dieser Stange die Nase gebrochen hat. Ansonsten gibt es aber bei den beiden Versionen der Angeklagten keine Übereinstimmungen.

"Sie war total high"
"Sie war total high", so der 25-Jährige bei seiner Befragung. Er habe ganz friedlich bei der 27-Jährigen übernachtet, am nächsten Tag beschuldigte sie ihn angeblich, etwas von ihrem Suchtgift genommen zu haben. "Sie hat geschrien, wurde hysterisch und hat mich zur Türe hinaus geprügelt", schilderte der Angeklagte. Da er nur mit ihrer Jogginghose bekleidet war, wollte er zumindest seine Sachen und schlug daher mit der Stange auf die Türe ein. Dann sei sie aufgetaucht und hätte "Schleich di" gebrüllt. Daraufhin habe er ihr die Stange gegeben, und sie soll sofort damit auf ihn eingeschlagen haben. Ergebnis: ein Nasenbeinbruch.

"Es war Notwehr"
"Es war Notwehr, ich hatte Angst um mein Leben", so hingegen die 27-Jährige. In ihrer Variante der Geschichte tauchte der 25-Jährige am Vormittag "völlig high" bei ihr auf, zog sich ihre Jogginghose an, während sie nicht im Zimmer war und begann dann zu randalieren.

Da es keine genauen medizinischen Gutachten und auch kein genaues Bild von der Eisenstange gab, vertagte der Richter. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse hatte er nämlich keine Ahnung, wem er glauben sollte.

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