Bedingte Strafe fix

OLG: Brandstifter von Sautens darf in Freiheit bleiben

Tirol
20.01.2011 11:09
Der 20-jährige "Feuerteufel von Sautens" darf in Freiheit bleiben. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab am Donnerstag der Berufung der Staatsanwaltschaft nicht statt, die eine unbedingte Haftstrafe gefordert hatte. Der 20-Jährige hatte im Februar 2010 zwei Großbrände gelegt.

Durch die Brände sei ein Sachschaden entstanden, der auf mehrere Hunderttausende Euro geschätzt wird, hieß es bei der Verhandlung. Bei den zwei Feuern war ein Wirtschaftsgebäude und ein Wohnhaus zerstört, sowie umliegende Häuser beschädigt worden. In Sautens herrschte wochenlang große Verunsicherung unter der Bevölkerung. Schließlich konnte der Feuerwehrmann als Verursacher der Brände ausgeforscht werden.

Der Oberländer war vier Monate in Untersuchungshaft. In erster Instanz war er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.

"Erfolge der Therapie sind anzuerkennen" 
Wie der Bewährungshelfer bei der Berufungsverhandlung berichtete, gehe der Angeklagte mittlerweile einer regelmäßigen Arbeit nach und sei im Kollegenkreis integriert. Die Erfolge der Therapie seien anzuerkennen und die Weisungen ausreichend streng, entschied Richterin Beatrix Kiechl. 

Außerdem gehe sie davon aus, dass die vier Monate Untersuchungshaft ausreichend seien, um vor einer neuerlichen Straftat zu schützen. "Ich hoffe, Sie werden dem in Sie gesetzten Vertrauen gerecht", ermahnte Richterin den Angeklagten.

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