Ein Metallbearbeitungsunternehmen wollte die Lohnfortzahlungen im Krankenstand nicht leisten. Die Arbeitkammer ging für eine Arbeiterin bis zum Obersten Gerichtshof und erkämpfte 2400 Euro für die Frau.
Bis zum OGH ging der Fall einer Arbeitnehmerin eines Metallbearbeitungsbetriebes, für welche die AK-Bezirksstelle in Steyr nach eineinhalb Jahren eine Lohnfortzahlung während des Krankenstandes erkämpft hat. Die gelernte Metallbearbeitungstechnikerin war zuerst über eine Leiharbeitsfirma beschäftigt und wurde dann als Hilfsarbeiterin übernommen.
Probezeit als Ausrede
Als sie nach einer Woche erkrankte, erhielt sie die Kündigung. Das Unternehmen behauptete, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet worden wäre und verweigerte die Lohnfortzahlung für die Kranke. Nach dem OGH-Urteil erhält die Frau aber nun 2400 Euro.
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