Ein Tiroler FPÖ-Abgeordneter hat gegen die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kufstein zur Ausreise-Testpflicht für den Bezirk Kufstein eine Individualbeschwerde beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die inzwischen beendete Maßnahme sei seiner Ansicht nach „unverhältnismäßig sowie verfassungs- und gesetzwidrig“ gewesen.
Weder die Zahlenlage noch die gesetzlichen Grundvoraussetzungen seien vorhanden gewesen, um eine Ausreise-Testpflicht für den Bezirk Kufstein zu verhängen, glaubt die FPÖ. Auf Kritik hätten die schwarz-grünen Vertreter auf allen Ebenen nur mit Schweigen reagiert, daher habe man nun eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Mit dem Argument, dass die Corona-Maßnahme „völlig unverhältnismäßig sowie verfassungs- und gesetzwidrig gewesen ist“.
„Rote Karte“ für Zuständige
Obwohl die Testpflicht längst ausgelaufen sei, gehe es um eine „Rote Karte für die Zuständigen im Nachhinein“ sowie „um die Dokumentation der Verfassungswidrigkeit“ und die zu klärenden rechtlichen Grundsatzfragen.
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