Urteil mit Nachwehen: Vor einem halben Jahr kippte der oberste Gerichtshof den „Tullner-Bonus“ für alteingesessene Bürger der Stadt. Diese hatten, wie berichtet, nach der Erhöhung der Aufschließungsabgabe die Differenz im Rahmen einer Förderung zurückerhalten. Zugezogene wollen die Subvention nachträglich einklagen.
Zur Vorgeschichte: Für die Auszahlung wurde 2015 eigens der Verein Pro Tulln gegründet, offiziell, um den Verwaltungsaufwand bei der Subventionsvergabe für die Stadt zu minimieren. Seit damals protestiert auch die Opposition gegen dieses Konstrukt. Die Bürgerliste TOP unterstützte schließlich eine Betroffene auf ihrem Weg durch alle rechtlichen Instanzen, bis ein OGH-Urteil der Bevorzugung von bereits länger in Tulln gemeldeten Personen ein Ende setzte. Doch feiern konnte die Opposition den Erfolg nicht – ursprünglich wollte man nämlich erreichen, dass alle Häuslbauer diese Förderung erhalten. Doch per Beschluss im VP-dominierten Gemeinderat wurde kurz nach dem Urteil jegliche Auszahlung gestoppt, auch Tullner müssen seither die höhere Aufschließungsabgabe voll bezahlen.
Weitere wollen sich Verfahren anschließen
Was hat sich seither getan? Erneut fand sich ein Betroffener, der mit politischer Schützenhilfe die Gerichte bemühen will. Der Mann hatte in der Katastralgemeinde Nitzing ein Haus gebaut und will nun mehr als 4000 Euro nachträglich einklagen. Und nicht nur das: Unterstützt vom ehemaligen Freiheitlichen und Volksanwalt Ewald Stadler, fanden sich mittlerweile weitere zehn Personen, die sich dem Verfahren anschließen wollen. Und es dürften noch mehr werden: In Regionalmedien wurde zuletzt nämlich um Unterstützer für die Sammelklage geworben.
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