Bub (2) verätzt

Spülmittel statt Apfelsaft serviert: Wirtin verurteilt

Tirol
04.01.2011 16:15
Eine 56-jährige Wirtin ist am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen am Landesgericht Innsbruck verurteilt worden. Die Tirolerin hatte am 25. September des vergangenen Jahres einem Zweijährigen Spülmittel statt Apfelsaft serviert. Der Bub nahm einen Schluck davon und wurde mit schwersten Verätzungen der Speiseröhre sowie des Magens in die Innsbrucker Klinik eingeliefert und vorübergehend in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Das Kind konnte laut Vater erst vor rund zwei Wochen aus der stationären Behandlung entlassen werden. Nach wie vor habe der Kleine Schwierigkeiten beim Schlucken. Auch könnten die behandelnden Ärzte zum jetzigen Zeitpunkt etwaige Spätfolgen nicht ausschließen, sagte der 37-Jährige in der Verhandlung. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Tobias Schallhart vorerst keine Erklärung abgab. Die Angeklagte hatte zuvor den Schuldspruch angenommen.

Wirtin: "Tag verlief sehr hektisch"
Die 56-jährige bekannte sich zu Beginn der Verhandlung schuldig. Der Tag des Unglücks sei sehr hektisch verlaufen. Es habe relativ viel Betrieb geherrscht und es seien keine Aushilfen verfügbar gewesen, obwohl sich zwei Fußballmannschaften für den späten Nachmittag zum Essen angemeldet hätten. "Dann hat auch noch die Spülmaschine aufgegeben", schilderte die Angeklagte. In dieser Situation sei es dann zu der verhängnisvollen Verwechslung gekommen.

Normalerweise fülle sie das Spülmittel in ein Schnabelgefäß, erklärte die Frau. Weil das aber an dem besagten Tag nicht greifbar gewesen sei, habe sie stattdessen ein Trinkglas verwendet und dieses im Schankbereich abgestellt. Nach einer kurzen Ablenkungen habe sie dem Zweijährigen schließlich nicht das mit Apfelsaft befüllte Glas, sondern die Lauge gereicht. Da der Kleine unmittelbar nach dem Schluck zu schreien begonnen habe, sei ihr sofort klar gewesen, was passiert war. Dann habe sie die Rettung verständigt.

"Schuldspruch ohne Zweifel" 
"Ein Schuldspruch war ohne Zweifel zu fällen", erklärte Richter Bruno Angerer (Bild), zumal die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Auch seien besonders gefährliche Verhältnisse vorgelegen, da die 56-Jährige im Vorfeld der eigentlichen Verwechslung viele Handlungen gesetzt habe, die das Gefahrenpotenzial erhöht hätten. 

Sie habe nicht nur eine gefährliche Flüssigkeit in ein Trinkglas gefüllt, sondern dieses auch im Schankbereich abgestellt. Ein Risikozusammenhang stehe in diesem Fall "außer Zweifel". Erschwerend sei die schwere Verletzung des Buben, mildernd die bisherige Unbescholtenheit, dass umfassende Geständnis und die bisherige Schadenswiedergutmachung zu werten gewesen.

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