Geldstrafe an Grenze

Sloweniens Ausreiseverbot sorgt für heftige Kritik

Ausland
31.03.2021 12:34
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Slowenien sorgt das generelle Ausreiseverbot, das seit Montag in Kraft ist, für scharfe Kritik. Personen mit Wohnsitz in Slowenien ist die Ausreise in Corona-Risikogebiete, wozu auch alle Nachbarländer zählen, nicht gestattet. Während Rechtsexperten die Verfassungskonformität dieser Maßnahme bezweifeln, erklärt der Innenminister Ales Hojs, dass man trotz Verbots ausreisen darf, wenn man an der Grenze eine Geldstrafe bezahlt. Alle Nachbarländer Sloweniens stehen auf der „Roten Liste“, in Fall von Österreich gilt lediglich Vorarlberg nicht als Risikogebiet.

„Man kann die Menschen nicht physisch in das Land einschließen“, sagte Hojs am Dienstag laut Nachrichtenagentur STA. Wer sich nicht für eine der Ausnahmen, bei denen die Ausreise gestattet ist, qualifiziert, kann laut dem Minister einfach die Geldstrafe bezahlen und wird aus dem Land gelassen. Die Strafen beginnen bei 400 Euro.

Diese Erklärung verblüfft die Rechtsexperten, die das Ausreiseverbot ohnehin problematisch finden. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig, sogar verfassungswidrig und stelle einen zu groben Eingriff in die Bewegungsfreiheit dar, fasste die Tageszeitung „Dnevnik“ die Meinungen von Juristen zusammen.

„Fehlende gesetzliche Grundlage“
„Die Hauptfrage in diesem Fall ist, ob das gleiche Ziel mit milderen Mitteln erreicht werden kann. Bestimmt milder als das Ausreiseverbot sind die Einreisebestimmungen bei der Rückkehr ins Land“, betonte Samo Bardutzky, Verfassungsrechtsexperte der Laibacher Juristischen Fakultät, gegenüber der Zeitung mit Blick auf Maßnahmen wie die Quarantäne oder Testpflicht. Er verwies auf die fehlende gesetzliche Grundlage für das Verbot. Das Infektionskrankheiten-Gesetz schreibt laut dem Rechtsprofessor nämlich vor, dass die Regierung die Bedingungen für die Ein- und Ausreise vorschreiben kann. „Ein Verbot ist nicht gleich wie die Festlegung von Bedingungen, es ist viel mehr.“

Petition fordert freien Zugang zu Immobilien und Booten
Unterdessen wurde das Ausreiseverbot bereits dem slowenischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die umstrittene Regelung wird laut Medien von Personen angefochten, die in Kroatien Immobilien besitzen. Mehr als 3500 Slowenen forderten mit einer Petition freien Zugang zu ihren Immobilien und Booten im südlichen Nachbarland.

Berufspendler von Verbot ausgenommen
Vom Ausreiseverbot ausgenommen sind Bewohner Sloweniens, die eine Covid-Erkrankung bereits überstanden haben oder geimpft sind. Auch Personen, die regelmäßig die Grenze passieren, dürfen weiterhin ausreisen. Das gilt für Berufspendler, Studenten, Schüler und Begleitpersonen, Landwirte mit Land auf beiden Seiten der Grenze sowie Personen, die aus dringenden Gründen die Grenze überqueren müssen, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

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