Kirche vor Rechtsstaat

Akt um Bischof Alois Schwarz veröffentlicht

Kärnten
29.03.2021 09:30

Vor fast einem Jahr bereits hat die „Kärntner Krone“ darüber berichtet, dass die Untreueermittlungen gegen den einstigen Kärntner Diözesanbischof Alois Schwarz und seine Vertraute Andrea E. eingestellt worden sind. Die Justiz veröffentlicht nun Akt um Bischof Alois Schwarz: Konkordat geht vor.

Beiden war Misswirtschaft rund um Stift St. Georgen und dem Mensalgut des Bischofs vorgeworfen worden. Unter anderem ging es um hohe Honorare für die Freundin und überteuerte Ausbauten. Die Justiz fühlte sich dafür nicht zuständig. Jetzt sorgt dieser Umstand erneut für Aufregung - denn die Oberstaatsanwaltschaft Wien hat die Begründung für die Einstellung allgemein zugänglich veröffentlicht (justiz.gv.at/edikte).

Mensagut ist Bischofs Privatschatulle
Und darin ist nun schwarz auf weiß das zu lesen, was Kircheninsider von Anfang an gesagt hatten: Das Mensalgut des Gurker Bischofs ist seine Privatschatulle. Was er damit macht, ist Sache des Bistums. Und die Sache des Bistums geht den Rechtsstaat nichts an: „Innere Angelegenheiten der katholischen Kirche sind der Überprüfung durch staatliche Organe entzogen.“ Zurückzuführen ist diese Trennung zwischen Kirche und Staat auf das Konkordat von 1933, einem verbindlichen Staatsvertrag, der mit dem Ständestaat 1934 in Kraft trat. 

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