Das große Schweigen ist vor Gericht aber sowieso nichts Neues: Mit einem erwartbaren Freispruch endete Mittwoch der Prozess gegen einen Klagenfurter Rechtsanwalt, der in den Hypo-Birnbacher-Skandal verwickelt war.
„Die Verantwortung des Angeklagten war aufgrund der berechtigten Entschlagung der Privatgutachter nicht zu widerlegen“, so Richter Christian Liebhauser. Zur Erklärung: Die Gutachter wären die wichtigsten Zeugen gewesen - doch sie hätten sich auch selbst belasten können und müssen daher nicht aussagen. Der „Freispruch im Zweifel“ ist noch nicht rechtskräftig.
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