Freund erstickt

Nach Tötung auf Verlangen wird kein Mord angeklagt

Oberösterreich
25.03.2021 10:00
Jetzt ist es fix: Der Tod des 29-jährigen Alexander L. Ende September in einer Wohnung im Linzer Franckviertel war kein Mord. Sein Freund Christoph H. (36) wird von der Staatsanwaltschaft Linz nur wegen der Delikte „Tötung auf Verlangen“ und „versuchter Mitwirkung an einem Selbstmord“ angeklagt.

Es war am 26. September, als Christoph H. in die Polizeistation Lenaupark kam und den verblüfften Beamten erklärte, seinen lebensmüden Freund Alexander L. auf dessen Wunsch getötet zu haben. Bei einer Nachschau in der Wohnung des 36-Jährigen fanden die Polizisten tatsächlich die Leiche des 29-Jährigen. Eine Obduktion ergab, dass L. mit einer Decke und einem Polster erstickt worden war.

Überdosis im Blut
Im Körper des Toten wurde aber auch eine Überdosis des Neuroleptikums „Leponex“ gefunden, das H. besorgt hatte. Der verdächtige Frühpensionist behauptete, dass er dem Freund nur behilflich sein wollte. Eine Aussage, die sich offenbar nicht widerlegen ließ. Auch die nun fertige Anklage der Staatsanwaltschaft stützt die Rechtfertigung des Verdächtigen. „Ihm werden zwei Delikte angelastet: versuchte Mitwirkung am Selbstmord und Tötung auf Verlangen“, erklärt Behördensprecherin Ulrike Breiteneder. H. soll dem 29-Jährigen den potenziell tödlichen Tabletten-Cocktail ausgehändigt haben, den dieser selbst einnahm.

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Laut psychiatrischem Gutachten war der Angeklagte bei der Tat voll zurechnungsfähig. Die Tabletten hatten nicht zum Tod geführt.

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft

Bis zu 5 Jahre Haft
Als L. aber Stunden später noch immer nicht an den Folgen gestorben war, soll H. zu Polster und Decke gegriffen haben: „Ich hab’ es ihm versprochen.“ Die Strafdrohung: sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

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