Die aktuell geltende Einreiseverordnung wird bis einschließlich 31. Mai verlängert. Das teilte das Gesundheitsministerium der APA am Freitag mit. Seit 10. Februar müssen Einreisende zusätzlich zur Registrier- und Quarantänepflicht auch ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dies bei der Einreise nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 24 Stunden - ein Test nachzumachen.
Nach der Einreise ist eine zehntägige Quarantäne verpflichtend, frühestens nach fünf Tagen ist ein Freitesten möglich.
PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein
Der Zeitpunkt der Abstrichnahme darf bei einem PCR-Test maximal 72 Stunden zurückliegen, bei einem Antigen-Test nur 48 Stunden. Für Pendler gilt, dass alle sieben Tage ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss - dies gilt sowohl für molekularbiologische als auch Antigen-Tests.
Quelle: APA
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