Lebenslange Haft

Sozialamtsleiter erstochen: OLG bestätigt Urteil

Tirol
17.03.2021 12:18

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat am Mittwoch die erstinstanzlich verhängte lebenslange Freiheitsstrafe von Soner Ö. wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt alkoholisierte und unter dem Einfluss von Beruhigungsmitteln stehende Mann hatte den damals 49-jährigen Sozialamtsleiter am 6. Februar 2019 in dessen Büro erstochen. Das Urteil war somit rechtskräftig.

Am Tattag wie auch einige Male zuvor war der 35-Jährige wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung mehrmals vorstellig geworden. Soner Ö. war Anfang 2019 illegal nach Österreich eingereist und hatte um Asyl angesucht. Der erstochene Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 15. Verurteilung Ö.s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen, weshalb die Staatsanwaltschaft Rache als Motiv sah.

Mit „exzessiver Wucht“ zugestochen
Das Opfer erlitt 14 Stich- bzw. Schnittverletzungen. Zum Tod hatte ein mit „exzessiver Wucht“ ausgeführter, 16 Zentimeter tiefer Stich in die Brustvorderseite geführt. Laut dem Gerichtsmediziner hatte der Sozialamtsleiter mehr als zwei Liter Blut verloren. Gerichtspsychiater Reinhard Haller hatte den 35-Jährigen zum Tatzeitpunkt für zurechnungsfähig erklärt. Er bescheinigte dem Beschuldigten aber eine Persönlichkeitsstörung, die einer höhergradigen Abnormität entspreche.

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