Rechtlich war es bisher verzwickt: So mancher Corona-Sünder, der auch vor dem Strafgericht landete, war gar nicht positiv getestet oder ansteckend gewesen. Es genügte, gegen die Quarantäneauflagen zu verstoßen, etwa wenn Mitbewohner erkrankt waren. Manche drohten auch, positiv und damit gefährlich zu sein - deren Gemütslage ist natürlich zu hinterfragen, aber reicht das alles für eine Anklage wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten?
Ja, befand die Oberstaatsanwaltschaft Graz. Nein, sagt nun das Oberlandesgericht Graz im Berufungsverfahren in einem Klagenfurter Fall, wo eine negativ getestete Frau nach einem Zusammenstoß mit Polizisten belangt worden war. „Wer nicht ansteckend ist, kann andere auch nicht gefährden, daher gab es in diesem Punkt einen Freispruch“, fasst Sprecherin Elisabeth Dieber das Wichtigste des rechtskräftigen Urteils zusammen. Diese Entscheidung verändert die Anklagepolitik gegen Negative - verwaltungsrechtliche Strafen bleiben natürlich.
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