Acht Monate teilbedingt für den grausamen Tod eines Hundes: Das Urteil für einen 40-jährigen Kärntner sorgt unter Tierschützern für Wirbel. Der Mann hatte Roxy aus dem Tierheim geholt und - wie berichtet - kurz darauf bestialisch abgeschlachtet. Nicht nur Tierschützer fordern strengere Gesetze.
Fakt ist, dass Tierquälerei erst seit wenigen Jahren überhaupt verfolgbar ist und Strafen nach wie vor milde ausfallen. Anwalt Herbert Felsberger, der das TIKO als Hundebesitzerin vor Gericht vertrat: „Tiere sind zwar vor dem Gesetz keine Sache mehr wie früher, genießen aber keinen hohen Schutz. Roxy war ein ganz besonders lieber Hund.“
Vor dem Gesetz ist Roxy 1028,08 Euro wert. So viel Schadenersatz bezahlt der verurteilte Tierquäler. Er schickte nach der Tat Halsband und Leine zurück.
Im Zuge des aktuellen Tierschutzvolksbegehrens sollte darüber nachgedacht werden, ob Haustiere nicht doch mehr Respekt verdienen."
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