Mehr Corona-Tests

Schutzmaßnahmen in Tirols Altenheimen intensiviert

Tirol
14.02.2021 10:09

Im Kampf gegen die Ausbreitung der südafrikanischen Coronavirus-Mutation setzt Tirol nun weitere Schritte: In Alten- und Pflegeheimen soll künftig deutlich mehr getestet werden. Das Land setzt dabei auf eine eigene Verordnung, die über die Bundesregelungen hinausgeht. Diese trat bereits am Samstag in Kraft und ist vorerst bis Ende Februar befristet.

Per Verordnung schreibt das Land nun vor, dass den Heimbewohnern im Hotspot-Bezirk Schwaz künftig tägliche PCR-Testungen angeboten werden - die Bundesverordnung hatte bisher Testangebote bei Bewohnern im Abstand von zumindest sieben Tagen vorgesehen.

„In allen Tiroler Altenwohn- und Pflegeheimen müssen den Bewohnern zudem PCR-Testungen angeboten werden, wenn sie das Heim zum Zweck der Zusammenkunft mit Bezugspersonen für mehr als sechs Stunden verlassen haben - spätestens jedoch am Tag nach ihrer Rückkehr in das Heim“, heißt es. In diesem Fall war bisher in der Bundesverordnung ein Testangebot alle drei Tage vorgesehen.

Verschärfte Regeln für Mitarbeiter und Ehrenamtliche
Für Mitarbeiter und Ehrenamtliche werde das in der Bundesverordnung festgeschriebene Intervall der Testverpflichtung per Landesverordnung von drei auf zwei Tage verkürzt. Damit sei das Betreten der Einrichtungen nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich, das maximal 48 Stunden anstelle der bisher geltenden 72 Stunden alt sein darf. „Die FFP2-Maskenpflicht bei Mitarbeitern wird zudem künftig - wie bis dato in der Bundesverordnung vorgeschrieben - nicht mehr nur beim Kontakt mit den Bewohnern, sondern zusätzlich auch beim Kontakt mit allen anderen Personen in der Einrichtung festgelegt“, betonte das Land.

„Noch bessere Hygienemaßnahmen“
Außerdem wird das sogenannte Covid-19-Präventionskonzept der Einrichtungen nachgeschärft. Demnach sollen „noch bessere Hygienemaßnahmen“ wie häufigere Hände- und Flächendesinfektion gelten. Hinsichtlich der Betreuungsangebote von Bewohnern wird eine Beschränkung der Gruppengröße auf maximal fünf Personen eingeführt, stationsübergreifende Angebote sollen vermieden werden.

Quelle: Kronen Zeitung/APA

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