Urteil in Polen

Holocaust-Forscher müssen sich entschuldigen

Ausland
09.02.2021 21:47

Zwei Holocaust-Forscher müssen sich nach dem Urteil eines Gerichts in Polen für Ungenauigkeiten in ihrer historischen Abhandlung entschuldigen. Eine von der Klägerin geforderte Entschädigung lehnte das Warschauer Bezirksgericht am Dienstag aber ab. Das Urteil, das in Wissenschaftskreisen schon im Vorfeld für Aufregung gesorgt hatte, ist noch nicht rechtskräftig. Ein Anwalt der Historiker kündigte an, man wolle in Berufung gehen.

Die renommierten Geschichtsprofessoren Barbara Engelking und Jan Grabowski hatten sich in ihrem 2018 erschienenen Buch „Dalej jest noc“ („Und immer noch ist Nacht“) mit der Vernichtung der Juden in der polnischen Provinz unter deutscher Besatzung befasst.

Frau sah Erinnerung an Onkel diffamiert
Geklagt hatte daraufhin die Nichte eines früheren Ortsvorstehers aus Ostpolen. Die Frau sah die Erinnerung an ihren Onkel diffamiert, weil die Historiker in ihrem Buch schreiben, der Ortsvorsteher sei mitschuldig am Tod von mehr als 20 im Wald versteckten Juden gewesen, die den Deutschen übergeben worden waren. Außerdem habe er einer jüdischen Frau ihre Habe und einen Teil ihres Besitzes abgenommen, bevor er ihr geholfen habe. In einem Nachkriegsprozess sei er freigesprochen worden, nachdem diese jüdische Zeugin falsch und zu seinen Gunsten ausgesagt habe. Belege für diese Behauptungen fehlten in dem Buch. Engelking hat sich in einer später nachgeschobenen Erklärung auf Aussagen gestützt, die die jüdische Zeugin 1996 für die Shoah Foundation gemacht hatte.

Die Klägerin vertrat den Standpunkt, ihr Onkel habe dieser Jüdin das Leben gerettet und sich auch für andere Juden eingesetzt. Die 80-Jährige wurde von der rechtsnationalen Stiftung „Reduta. Festung des guten Namens - Liga gegen Verleumdung“ unterstützt. Sie hatte eine öffentliche Entschuldigung der Autoren und umgerechnet 22.500 Euro Entschädigung gefordert.

Entschuldigung muss auch auf Website veröffentlicht werden
Das Gericht entschied nun, die Historiker müssten sich bei der Frau dafür entschuldigen, dass ihr Recht auf das Gedenken an einen verstorbenen Verwandten durch die „Angabe ungenauer Informationen“ verletzt worden sei. Auch solle der Absatz in dem Buch, der sich mit ihrem Onkel Edward Malinowski befasst, in kommenden Ausgaben geändert werden. Die Entschuldigung solle auf der Webseite des Zentrums zur Erforschung des Holocausts veröffentlicht werden.

Richterin Ewa Jonczyk betonte, das Urteil könne keine abschreckende Wirkung auf wissenschaftliche Untersuchungen haben. Das Gericht lege nicht das Schicksal der in dem Buch erwähnten Personen fest. Es gebe dort Beschreibungen heroischer Taten, aber auch negative Figuren. Die Wissenschaftler seien aber zu Sorgfalt und Redlichkeit verpflichtet.

Forscherin hätte bei Geldstrafe „Wohnung verkaufen müssen“
Engelking zeigte sich erleichtert darüber, dass sie und Grabowski nicht zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. „Ich hätte meine Wohnung verkaufen müssen, um die Strafe zu bezahlen, das hat schon eine Bedeutung für mich“, sagte sie. Wer wissenschaftliche Bücher schreibe, habe auch das Recht, Fehler zu machen. Diese würden normalerweise durch Rezensionen geklärt oder in einer zweiten Ausgabe berichtigt, aber nicht vor Gericht verhandelt. Ihr Anwalt kündigte an, man werde gegen das Urteil in Berufung gehen, weil man mit einigen Formulierungen aus der verlangten Entschuldigung nicht einverstanden sei.

Historiker und Holocaust-Experten weltweit hatten sich besorgt über das Verfahren geäußert. Sie befürchteten eine Einschüchterung von Forschern. Der Jüdische Weltkongress (WJC) kritisierte das Gerichtsurteil. „Es ist einfach inakzeptabel, dass Historiker Angst haben müssen, glaubwürdige Aussagen von Holocaust-Überlebenden zu zitieren“, sagte WJC-Präsident Ronald Lauder. Der Ausgang des Verfahrens verheiße nichts Gutes für die Zukunft der Geschichtsforschung in Polen und sende die falsche Botschaft an alle, die die Arbeit von Wissenschaftlern einengen wollten, so Lauder weiter.

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