Angeklagter enthaftet

Prozess um Mordauftrag endete mit einem Freispruch

Oberösterreich
03.02.2021 07:30
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Es war kein Mordauftrag. Freispruch - das entschieden die Geschworenen in Wels am Dienstagabend. Der Angeklagte wurde enthaftet. Dem 29-Jährigen aus Nordmazedonien war vorgeworfen worden, einem 22-Jährigen 10.000 Euro geboten zu haben, wenn er den vermeintlichen Mörder seines Bruders zusammenschlägt, 20.000, wenn er ihn tötet. 

Der angeklagte Mordauftrag soll in einem Lokal in Attnang-Puchheim (OÖ) erteilt worden sein – und hat eine lange Vorgeschichte. Der Streit zweier nordmazedonischer Familien gipfelte am 9. Februar 2019 in Regau in einer Massenschlägerei, bei der der Bruder des Angeklagten getötet wurde. Der Mörder konnte auch beim Prozess in Wels nicht eruiert werden. Ein heute 22-Jähriger fasste wegen schwerer Körperverletzung an zwei anderen Beteiligten 30 Monate teilbedingt aus.

Staatsanwältin sprach von Selbstjustiz
Nach Ansicht der Staatsanwältin sei der Angeklagte am 19. September 2020 deshalb zur Selbstjustiz geschritten. Laut Anklage habe er versucht, jemanden zu engagieren, um den 22-Jährigen, den er für den Mörder seines Bruders hält, zu töten oder zumindest zusammenzuschlagen. 20.000 Euro bzw. 10.000 Euro hätte er dafür geboten, sagte der Angesprochene bei der Polizei und auch vor den Geschworenen in Wels aus.

Angeklagter leugnete
Der Nordmazedonier bestritt den Mordauftrag. Im Gegenteil: Der nunmehrige Hauptbelastungszeuge habe ihn angesprochen und gesagt, dass der 22-Jährige der Täter ist. Er habe ihm aber nicht geglaubt. „Ich wäre aber dankbar, wenn jemand zu mir kommt und sagt, wer meinen Bruder getötet hat. Ich würde ihn mit 10.000 Euro belohnen.“

Verteidiger durchleuchtete Belastungszeugen
Verteidiger Andreas Meissner: „Wenn ich einen Mordauftrag erteilen würde, würde ich das nicht an einen Wildfremden machen.“ Er habe den Zeugen durchleuchtet, dieser sei als Sympathisant des IS verurteilt und habe zuletzt einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil er einen falschen Amoklauf gemeldet hat.

Urteil am späten Abend
Am späten Abend sprachen die Geschworen den Angeklagten frei. Nicht rechtskräftig.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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