Schon der spätere Sitzungsbeginn um 10 Uhr war ein Zugeständnis an Puchers Vorgaben aus medizinischer Sicht. Seine Frau, die bereits im Ausschuss ausgesagt hat, darf ihn begleiten. Seine Befragung im Großen Saal des Kulturzentrums Eisenstadt soll, wie berichtet, 45 Minuten nicht überschreiten. Auch darauf hatten sich alle Beteiligten wegen Puchers angeschlagener Gesundheit geeinigt. Notärztliche Ausrüstung steht bereit. „Vor allem den Geschädigten steht zu, dass Pucher in den Ausschuss kommt“, sagt Vorsitzende Verena Dunst. Weiters betont sie, dass der Beschuldigte damit auch die Möglichkeit erhalte, der Bevölkerung zu erklären, was vorgefallen ist. Die Fragen hatten dem Skandal-Bankier schon im Vorfeld zugeschickt werden müssen. „Eine Sonderstellung wird Pucher nicht haben, die speziellen Modalitäten sind rein medizinisch begründet“, teilt Verfahrensrichter Walter Pilgermair mit.
Die Gefahr, dass der Ex-Bankchef kurzfristig absagt, bestehe nicht. Das wurde nach Rücksprache mit Puchers Anwalt bekannt gegeben. Apropos: Die erste Beugestrafe ist nun über Ex-Vorständin Maria P. verhängt worden – konkret 500 Euro. P. hatte zuerst die Vorladung ignoriert, dann hat sie sich auf ein ärztliches Attest berufen und blieb dem U-Ausschuss erneut fern. Nächster Versuch ist am 11. Februar.
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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