Bei einem 23-Jährigen und einem 28-Jährigen, die nun Rechtsmittel ausschöpfen, beträgt das Strafmaß jeweils ein halbes Jahr bedingt. Die Staatsanwältin hatte zu den Urteilen keine Erklärung abgegeben. Mit dem Ablauf der dreitägigen Frist bedeutet dies Rechtsmittelverzicht.
"Hitlergruß" vor Zeugen
14 Personen im Alter von 18 bis 38 Jahren aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland standen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Paragraf 3g Verbotsgesetz vor Gericht - unter anderem, weil sie vor Zeugen den "Hitlergruß" und Naziparolen verwendet haben sollen. Drei Niederösterreicher, zwei Wiener und ein Burgenländer wurden dann am vergangenen Dienstag zu bedingten Haftstrafen im Ausmaß von fünf bis acht Monaten verurteilt. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.
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