Sterbehilfe-Debatte

Freund bei Suizid geholfen – zurechnungsfähig

Oberösterreich
13.12.2020 06:00

„Ich glaube nicht, dass es rechtsstaatlich vertretbar ist, dass man jetzt jemanden nach einem Gesetz verurteilt, das bald nicht mehr gilt“, sagt Rechtsanwalt Andreas Mauhart. Er vertritt jenen Linzer (36), der im Verdacht steht, einem Freund (29) Sterbehilfe geleistet zu haben. Anschließend erstattete er Selbstanzeige.

Am Freitag hat der Verfassungsgerichtshof den Sterbehilfe-Paragrafen teilweise aufgehoben. Und damit eine Debatte über die Neuregelung im Strafgesetz ausgelöst.

Zusätzlich Brisanz
Damit bekommt aber auch das Verfahren gegen Christoph H. in Linz eine zusätzliche Brisanz. Ein psychiatrisches Gutachten hat den Linzer gerade für zurechnungsfähig erklärt. „Obwohl mein Mandant schon mehrmals wegen psychischer Probleme stationär behandelt wurde und in Frühpension ist“, so Verteidiger Andreas Mauhart.

Mit Polster erstickt
Christoph H. erwartet daher eine Anklage wegen Mitwirken am Selbstmord. Er hatte einem kranken Freund, der schon mehrmals versucht hatte, sich selbst zu töten, Neuroleptika für dessen Selbstmord besorgt. Doch der Suizid funktionierte wieder nicht nach Wunsch. Der 36-Jährige soll deshalb seinen Freund mit einem Polster erstickt haben. Wie es, so der Verdächtige, vorher ausgemacht war. Um sein Versprechen einzulösen. Juristisch konnte auch Mordanklage erhaben werden.

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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