2005 unterschrieb Ruth Elsner den Vertrag für den Kauf der 280-Quadratmeter-Wohnung. Preis: 580.000 Euro. Die Finanz bezifferte den Wert später mit 3,5 Millionen. Nicht nur deshalb geriet das Penthouse ins Kreuzfeuer der Kritik. Die BAWAG klagte auf Rückgabe und gewann 2009 einen ersten Prozess. Der Kaufvertrag war damit unwirksam, Ruth Elsner hätte aber noch nicht ausziehen müssen. Weitere Verfahren um ihre Mietrechte hätten sich Jahre hinziehen können.
"Zeit für einen Umzug ist günstig"
"Aber die Zeit für einen Umzug ist jetzt günstig", sagt Ruth Elsner. Die "Signa Holding", an welche die BAWAG das Gebäude mit dem Penthouse verkauft hat, begann mit Umbauarbeiten, nun kam es zu einer Einigung. Den Kaufpreis erhalten die Elsners nicht zurück. Mitte Dezember, kurz vor der für ihren Mann so entscheidenden Verhandlung beim Höchstgericht, zieht die Frau in eine Mietwohnung innerhalb des Gürtels. "Es ist einfacher, wenn das Thema Penthouse abgehakt ist", meint Ruth Elsner: "Jetzt ist die Zeit der Aufklärung gekommen." Im Visier steht – natürlich – ihr Erzfeind Wolfgang Flöttl.
BAWAG- Prozess wird neu aufgerollt
Erst vor einer Woche hatte die Generalprokuratur des OGH mit der Empfehlung zur teilweisen Wiederholung bzw. in einigen Fällen sogar der gänzlichen Urteilsaufhebung für einen Knalleffekt in der Causa BAWAG gesorgt (siehe Infobox). Während für Helmut Elsner nur eine Reduzierung der Strafe möglich ist, könnte Wolfgang Föttl sogar einen Freispruch erreichen. Die ersten Berufungstermine sind für 22. und 23. Dezember festgesetzt.
Kronen Zeitung und krone.at










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