Urteil in Frankreich
Die 21-jährige deutsche Urlauberin war gemeinsam mit ihrem Freund im Skigebiet Hintertuxer Gletscher beim Snowboarden. Gegen 14 Uhr entschieden sie sich, den gesicherten Skiraum zu verlassen und im freien Skiraum talwärts zu fahren.
Aufgrund des Tiefschnees übersah die Frau eine Gletscherspalte und stürzte ab. Die Snowboarderin konnte von der Bergrettung, der Pistenrettung und dem Team des Notarzt-Hubschraubers geborgen werden. Sie wurde mit Unterkühlung und Verdacht auf eine Sprunggelenkverletzung ins Krankenhaus geflogen.
Symbolbild








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