Bescheide aufgehoben

Zwillinge dürfen nach Österreich zurückkehren

Österreich
18.10.2010 12:16
Im Fall der abgeschobenen kosovarischen Zwillinge und ihres Vaters gibt es nun offenbar doch noch ein "Happy End": Das Innenministerium hat die Bescheide des zuständigen Magistrats Steyr aufgehoben, aufgrund derer die Familie Komani Österreich verlassen musste. Die derzeit in Wien in Spitalsbehandlung befindliche Mutter kann somit zumindest fürs Erste bleiben. Dem Vater und den zwei achtjährigen Mädchen wird die Möglichkeit geboten, über ein humanitäres Visum wieder einzureisen. Über einen dauerhaften Aufenthalt sollen Wiener Behörden entscheiden.

Der Aufhebung der Bescheide waren gegenseitige Schuldzuweisungen von Magistrat, Polizei und Innenministerium vorausgegangen. Vonseiten der Innenministerin Maria Fekter bzw. der Sicherheitsdirektion hatte es geheißen, die Stadt Steyr hätte humanitäres Bleiberecht erteilen können, dies aber verabsäumt. Am Montag entgegnete die SPÖ Oberösterreich Fekter: Seit Juni liege in ihrem Büro ein Akt, in dem die Stadt Steyr, wo die Familie bis kurz vor ihrer Abschiebung gelebt hatte, mehrfach für die Gewährung eines humanitären Aufenthalts eingetreten sei.

Die Innenministerin versuche, die Stadt Steyr anzupatzen, um ihre politische Haut zu retten. Der Bürgermeister von Steyr, Gerald Hackl von der SPÖ, erklärte, der Magistrat habe in dieser Frage gar keine Entscheidungskompetenz, und sah die Polizei verantwortlich. Obwohl einer seiner Beamten der Sicherheitsdirektion die Zuerkennung des humanitären Aufenthaltes empfohlen habe (unter anderem wurde auf ein Sprachzertifikat des Kosovaren verwiesen sowie auf seine berufliche Einstufung als Führungskraft), sei deren Beurteilung trotzdem negativ ausgefallen. Sicherheitsdirektor Alois Lißl hingegen betonte, die Entscheidungsgewalt über das Bleiberecht sei allein beim Magistrat Steyr gelegen.

Die SPÖ-Landtagsabgeordnete Gertraud Jahn wollte Lißls Aussage nicht gelten lassen: Bei Altfällen, die vor Mai 2004 nach Österreich gekommen sind, müsse der Magistrat die Sicherheitsdirektion lediglich befragen und könne dann selbst entscheiden. Bei neueren Fällen, zu denen auch die Zwillinge gehört hätten, "hat der Magistrat keine Entscheidungsbefugnis", betonte Jahn.

Fekter: Bescheid des Magistrats "mangelhaft"
Fekter meinte am Montagmittag, dass der Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts der Familie "mangelhaft" gewesen sei. Es sei bloß auf eine (negative) Stellungnahme der oberösterreichischen Sicherheitsdirektion verwiesen worden, aber kein Grund angegeben worden, warum die Komanis nicht in Österreich bleiben können.

Aus Sicht der Ressortchefin wurde somit die Phase zwischen dem abgelehnten Bescheid von Mutter und Kindern aus dem Jahr 2006 und dem Letztentscheid 2010 - in der sich die Familie ein Leben in Österreich aufgebaut hat - nicht entsprechend berücksichtigt.

Rechtliche Basis für die Aufhebung war übrigens eine Beschwerde der Familie beim Innenministerium gegen den vom Magistrat verwehrten humanitären Aufenthalt. Ein derartiger Einspruch hat aber keine aufschiebende Wirkung auf eine Abschiebung, weswegen die Entscheidung erst jetzt - und wohl da auch nur durch die Aufregung der letzten Tage stark beschleunigt - erfolgt ist (Mehr dazu siehe Bericht: "Humanitärer Aufenthalt: Wer hat das letzte Wort?").

Betreuer: Familie wird vorerst nichts berichtet
Wann Vater Komani und die beiden achtjährigen Mädchen wieder nach Österreich kommen können, hängt nun vom Tempo der kosovarischen und österreichischen Behörden ab. Fekter geht aber davon aus, dass dies recht schnell möglich sein sollte, wenn die Familie von ihren Beratern unterstützt wird.

Vonseiten des betreuenden Vereins "Purple Sheep" hieß es in einer ersten Reaktion, man werde der Familie vorerst von der jüngsten Entwicklung noch nichts berichtet, denn man wolle nichts voreilig versprechen. Und auch die Mutter, die weiterhin in stationärer psychiatrischer Behandlung ist, habe man nicht informieren können, da ihr Zustand nach wie vor zu schlecht sei.

Magistrat Wien soll dauerhaften Aufenthalt prüfen
Ob die Familie Komani letztlich dauerhaft in Österreich bleiben kann, ist mit der Entscheidung des Innenministeriums noch nicht gesagt. Allerdings ist nun eine andere Behörde zuständig. Da sich die Mutter derzeit in Wien befindet, wird nun der Magistrat der Stadt Wien zunächst bei Frau Komani prüfen, ob man ihr einen humanitären Aufenthaltstitel geben kann. Beim Vater und den beiden Mädchen stellt sich die Lage ein wenig komplexer dar: Zunächst muss überhaupt ein humanitäres Visum für eine Einreise vom Kosovo aus genehmigt werden, wovon allerdings auszugehen ist. Bei einer Wiedereinreise würden wohl auch die übrigen Komani-Bescheide aus Steyr aufgehoben und ein neues Verfahren in Wien eingeleitet.

Der Bescheid, der nun vom Innenressort nach einer Berufung der Komanis aufgehoben wurde, bezieht sich im Wesentlichen auf das Niederlassungsverfahren. Das Asylverfahren der Komanis ist schon längst rechtskräftig negativ abgeschlossen. Mutter und Töchter erhielten 2006 ihre negativen Bescheide, der Antrag des Vaters wurde vom VwGH im Jahr 2009 letztinstanzlich abgewiesen.

Fekter: "Gutes Gesetz, wenn gut vollzogen"
Fekter verteidigte die Gesetzeslage an sich: "Es ist ein gutes Gesetz, wenn es auch gut vollzogen wird." Dies sei im Fall Steyr nicht geschehen, deshalb die Aufhebung des Bescheids. Für Fekter ergibt sich aus dieser "falschen" Entscheidung in Oberösterreich auch ein Beleg dafür, wie wichtig die Einrichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration ist, durch das eine einheitliche Vorgangsweise bundesweit garantiert werde.

Das entsprechende Bundesamt soll am Dienstag vom Ministerrat beschlossen werden. Dass sie selbst nun ihre bisher harte Linie in Fremden-Angelegenheiten ändert, bestritt Fekter: "Das Innenministerium ändert den Kurs nicht." Recht müsse Recht bleiben.

Familien-Fälle extra prüfen, Anwesenheitspflicht auf der Kippe
Betont wurde von der Innenministerin ungeachtet dessen, dass bei allen Familien-Fällen künftig vom Ressort auch nach Entscheidung der Letztinstanz nochmals eine Prüfung vorgenommen werde, ob eine Abschiebung zu verhindern sei. Dabei gibt es einiges zu tun. Beim Asylgerichtshof liegen 1.250 entsprechende Fälle, beim Verwaltungsgerichtshof 800. Noch einmal prüfen will Fekter auch, was die Anwesenheitspflicht für Asylwerber angeht (siehe Bericht "Bei Fremdenpolitik herrscht Chaos"). Hier gelte es die Bedenken des Verfassungsdienstes zu analysieren und "unter Umständen" Änderungen vorzunehmen. Die Verfassungsexperten des Kanzleramts hatten Bedenken angemeldet, was die De-facto-Anwesenheitspflicht der Asylwerber in der Erstaufnahmestelle auch außerhalb der Behördendienstzeiten angeht.

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