
"Eine unabhängige Kommission hat festgestellt, dass ich als einzige über alle notwendigen Voraussetzungen verfüge", so die betroffene Lehrerin zur "Krone". Den Schulleiterposten soll sie aber dennoch nicht bekommen. Die kuriose Begründung: Ein Computerfehler soll für die Änderung der Reihung verantwortlich sein – dadurch sei angeblich "vergessen" worden, der Zweitplatzierten zwei Dienstjahre anzurechnen. Die Folge: Dem ersten Bescheid folgte ein zweiter.
"Es geht ja hier nicht um Dienstjahre, sondern um die Qualifikation", ist man sich beim Villacher Bezirksschulrat einig und setzt daher weiterhin auf die erstgereihte Lehrerin: "Wir wurden aber vom Land beauftragt, eine Sitzung zu wiederholen und einen neuen Beschluss zu fassen, weil man mit unserem nicht einverstanden ist", so der Vorsitzende des Bezirksschulrates, Stadtchef Helmut Manzenreiter.
Dabei verfügt die eigentliche Gewinnerin des Objektivierungsverfahren als einzige über eine Slowenisch-Ausbildung. Genau das sollte ein Vorteil bei einer Bewerbung für einen Schulleiterjob in einer zweisprachigen Volksschule sein; und nach dem Minderheiten-Schulgesetz sogar erforderlich.










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