Die bankrotte Unternehmensgruppe "AvW" – ihr Ex-Chef Wolfgang Auer von Welsbach sitzt ja bereits seit April in Untersuchungshaft – ist, wie mehrmals zuvor, auch im Jahr 2000 im Zuge einer Großbetriebsprüfung von der Finanzbehörde durchleuchtet worden. Die Prüfer sollen schon damals den tatsächlichen Wert der "AvW Genusscheine" angezweifelt haben. Auch bei den Entwicklungen der Kurse seien den Finanz-Experten Ungereimtheiten aufgefallen. Es schrillten die Alarmglocken. Konsequenzen gab es jedoch nicht.
Weisung auf Unterlassung von Nachforschungen?
Jetzt ist aber der Verdacht aufgetaucht, dass ein leitender Großbetriebsprüfer, dem auch familiäre Verbindungen zu Wolfgang Auer von Welsbach nachgesagt werden, damals die Weisung erteilt habe, weitere Nachforschungen zu unterlassen. Helmut Jamnig, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt erklärt: "Ja, es gibt Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs."
Das wird auch von Seiten des Finanzministeriums bestätigt. Der verdächtige Großbetriebsprüfer soll sich dahingehend verantworten, dass seinerzeit bei den Genusscheinen keine steuerrechtlichen sowie keine strafrechtlichen Bedenken vorgelegen seien.










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