Höhere Lkw-Mauten

Umweltkosten und Lärm: EU bittet die Frächter zur Kasse

Ausland
15.10.2010 13:42
Lkw-Frächter sollen künftig auch für Umweltschäden und Lärm zahlen. Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die EU-Verkehrsminister am Freitag auf höhere Mauten geeinigt. Die "Eurovignetten-Richtlinie" ("Wegekosten-Richtlinie") sieht erstmals vor, dass Frächter für ihre Lkws ab 12 Tonnen auf Autobahnen für Lärm, Schadstoffe und Staukosten Aufschläge bezahlen müssen. Es steht den Staaten frei, davon Gebrauch zu machen und auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen einzubeziehen. Damit die neue Regelung in Kraft treten kann, muss noch das Europaparlament zustimmen.

Für die Richtlinie stimmte eine Mehrheit der EU-Staaten, gegen sie waren Italien, Spanien und Portugal. Die Niederlande und Irland enthielten sich. Ermöglicht wurde der Kompromiss schließlich durch längere Ausnahmen für besonders schadstoffarme Lkw der Euro-Klassen 5 und 6 bis 2013 bzw. 2017. Für Staus dürfen die EU-Staaten in Spitzenzeiten fünf Stunden täglich bis zu 175 Prozent aufschlagen, weniger befahrene Strecken müssen aber entsprechend billiger werden, sodass die Berechnung einnahmenneutral ist.

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas sprach von einem "sehr guten Deal". Das weitere Verfahren werde nicht einfach sein, "aber wir haben heute einen wichtigen Schritt gemacht". Die EU-Kommission hätte gerne noch "radikalere" Änderungen gesehen. Auch werde das Ergebnis des EU-Verkehrsministerrates auf Kritik in der öffentlichen Meinung und im Europaparlament stoßen, erwartet der EU-Kommissar.

Bures: "Ein Schritt zu Kostenwahrheit"
Österreichs Verkehrsministerin Doris Bures hofft noch auf weitere Verbesserungen durch das Europaparlament. Es sei wichtig, dass die EU erstmals bei der Lkw-Bemautung eine Systemumstellung vornehme, sagte sie. "Mit dem heutigen Tag ist es gelungen, dass tatsächliche Kosten, die der Lkw verursacht, was den Bereich Umweltschutz, Luft und Lärm betrifft, eingerechnet werden können. Das ist ein Schritt zu Kostenwahrheit und zu einem Verursacherprinzip." Österreich habe dafür jahrelang gekämpft. Gerade der heimische Alpenraum sei mit Umwegverkehr konfrontiert. So habe die Schweiz eine doppelt so hohe Lkw-Maut wie Österreich, da dort die externen Folgekosten durch die "leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe" bereits voll einberechnet würden.

Für die Brenner-Strecke würde der Beschluss der EU-Verkehrsministern allerdings "nicht sehr viel ändern", sagte Bures. Grund dafür sei ein "Kumulierungsverbot", wonach der derzeit geltende Mautaufschlag zur Querfinanzierung der Bahn-Infrastruktur nicht gemeinsam mit den "externen Kosten" verrechnet werden dürfe. Daher hoffe sie noch darauf, dass das Europaparlament Verbesserungen bei der "Eurovignette" vornehme. "Da muss schon noch viel geschehen, dass wir tatsächlich mehr Kostenwahrheit zwischen Straße und Schiene haben. Aber wir haben jetzt die Chance. Wir haben den Fuß in der Tür, aber die Tür ist noch nicht offen."

SPÖ zufrieden, Grüne und VCÖ skeptisch
Der SPÖ-Delegationsleiter im Europaparlament und Verkehrspolitiker Jörg Leichtfried sprach von einem Fortschritt. "Einzelne Berechnungssätze sind noch zu unambitioniert. Ich werde mich darüber hinaus auch dafür einsetzen, dass es zu keinem Kumulierungsverbot kommt, dass also Aufschläge für sensible Zonen und externe Kosten gleichzeitig vorgeschrieben werden können."

Die grüne Fraktionsvizechefin Eva Lichtenberger begrüßte, dass das erstmals Verursacher-Prinzip in der Maut Anwendung finde. "Bedauerlicherweise geht die Einigung der europäischen Verkehrsminister dabei jedoch nicht über eine vor allem symbolische Einführung dieses Prinzips hinaus", kritisierte sie. Der Verkehrsclub (VCÖ) sieht in der Entscheidung des EU-Verkehrsministerrats nur einen "sehr kleine Schritt in Richtung Kostenwahrheit im Lkw-Verkehr".

Die Eckpunkte der "Eurovignetten"-Richtlinie
Zielsetzung:
Erstmals dürfen Lärm, Schadstoffe und Staus in die Lkw-Maut einberechnet werden. Damit soll das Verursacherprinzip zur Geltung kommen und ein Schritt zu einer nachhaltigeren Verkehrspolitik gesetzt werden. Es steht den EU-Staaten aber frei, davon Gebrauch zu machen. Österreich und Frankreich wollen dies, in Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es dazu aber keine entsprechenden Pläne.

Anwendung: Betroffen sind Lkw ab 12 Tonnen, optional können die EU-Staaten auch Lastwagen ab 3,5 Tonnen einbeziehen. Die Maut-Richtlinie gilt optional auf allen Autobahnen und transeuropäischen Strecken. Im Wesentlichen ist ein Autobahnnetz von 30.000 Kilometer erfasst.

Der Schadstoffaufschlag beträgt je nach Sauberkeit der Lkw-Klasse maximal 0-16 Cent pro Fahrzeug und Kilometer auf (Vor-)Stadtautobahnen, auf Fernstraßen fallen 0 bis 12 Cent an.

Der Lärmaufschlag beträgt am Tag maximal 1,1 Cent pro Kilometer in Stadtgebieten und 0,2 Cent pro Kilometer auf Fernstraßen. In der Nacht dürfen zusätzliche Mauten von 2 Cent pro Kilometer in Stadtgebieten und 0,3 Cent pro Kilometer auf Fernstraßen aufgeschlagen werden.

Stauaufschlag: In Spitzenzeiten darf die Maut um bis zu 175 Prozent für fünf Stunden täglich verteuert werden. Weniger befahrene Strecken müssen aber billiger werden, damit die Staukosten insgesamt einnahmenneutral bleiben.

Alpenfaktor: In Berggebieten dürfen die Lärm- und Schadstoffaufschläge verdoppelt werden, dies war besonders Österreich ein Anliegen.

Aufrechnungsverbot: Besonderer Wermutstropfen aus Sicht der österreichischen Bundesregierung ist das "Kumulierungsverbot", das etwa auf der Brenner-Strecke gilt. Der derzeit schon geltende Brenner-Aufschlag um 25 Prozent zur Querfinanzierung der Bahn-Infrastruktur muss nämlich gegenverrechnet werden und kann nicht gemeinsam mit den "externen Kosten" verrechnet werden. Daher werden nur geringe Mehreinnahmen am Brenner erwartet.

Ausnahmen bestehen für "saubere" Brummis der Klassen "Euro 5" und "Euro 6" bis 2013 bzw. 2017. Dadurch sollen die Frächter ermuntert werden, auf schadstoffärmere Fahrzeuge umzusteigen.

Auf Drängen zahlreicher EU-Staaten schreibt die neue "Eurovignetten"-Richtlinie keine Zweckbindung für die Verwendung der zusätzlichen Einnahmen aus den "externen Kosten" vor. Es wird lediglich empfohlen, diese für eine nachhaltige Infrastruktur zu verwenden. Die Staaten können die zusätzlichen Mauten somit auch zum Stopfen von Budgetlöchern verwenden. Nach Schätzung der EU-Kommission zahlen Lastkraftwagen derzeit durchschnittlich zwischen 15 und 25 Cent Mautgebühren pro Kilometer in Europa. Die neue Richtlinie bringt zusätzlich 3 bis 4 Cent pro Kilometer, schätzt die EU-Behörde.

Das weitere Verfahren: Das Europaparlament muss noch zustimmen, es kann die Richtlinie noch abändern. Es hat in erster Lesung 2009 für einen weitreichenderen Vorschlag gestimmt - so sahen die EU-Abgeordneten etwa kein "Kumulierungsverbot" auf der Brenner-Strecke vor. Am Ende müssen Europaparlament und EU-Ministerrat einen Kompromiss finden.

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