Die Verhandlung bot allerdings einige Überraschungen. So beantragte der Staatsanwalt ein Strafverfahren gegen die Schwester des Angeklagten. Die 22-Jährige soll laut Anklage als Zeugin falsch ausgesagt haben. Die Frau hatte angegeben, dass sie am 20. Oktober 2009 zur Zeit des zweiten Feuers bei ihrem Bruder gewesen sei. Der 26-Jährige habe sich gegen 17 Uhr aufgemacht, um noch einmal kurz in die Firma zu schauen. Rund eine halbe Stunde später sei er wieder heimgekommen und habe ihr erzählt, dass es im Unternehmen brenne.
Der Staatsanwalt merkte dazu an, dass die offizielle Brandentdeckung erst gegen 18.15 Uhr gewesen sei und beantragte sodann ein Verfahren gegen die Schwester.
Nächste Wende: Ein Mithäftling des Verdächtigen hatte gemeldet, dass der 26-Jährige ihm gegenüber die Brandstiftungen gestanden habe. Am Donnerstag gab ein anderer Zellenkollege aber an, es sei gar nicht wirklich über die Sache geredet worden und der Angeklagte habe auch nichts zugegeben. Der „Entlastungszeuge“ vermutete, der Mithäftling habe auf eine Strafmilderung für sich selbst gehofft.
Frage nach Zurechnungsfähigkeit
Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten zwar Zurechnungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten, aber auch eine schwere Persönlichkeitsstörung. Die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigte dem Angeklagten "alle Anzeichen einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung", wie sie bei Brandstiftern häufig vorkomme.
Der 26-Jährige pflege einen "lockeren Umgang mit der Wahrheit". "Das Brechen von Regeln zum Nachteil anderer gehört zu seiner Persönlichkeitsstruktur." Er versuche stets, sich selbst in einem besseren Licht darzustellen. Das sei ihm wichtiger als die Wahrheit. Ob die "hochgradige Störung" zu den angeklagten Taten geführt habe, könne sie nicht sagen, so die Gutachterin. Sie erhöhe jedoch die Wahrscheinlichkeit, eine einmal begangene Tat zu wiederholen.
Neben den drei Brandstiftungen bei der Linz Textil soll der Mann die Wohnung seiner Exfreundin und das Auto ihres neuen Partners angezündet sowie mehrere Sachbeschädigungen - u.a. bei seinem früheren Arbeitgeber voestalpine - verübt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.










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