"Mein Mandant hatte Fieber und Bauchschmerzen und schleppte sich damit zum ärztlichen Notdienst", schildert Anwalt Herwig Hasslacher. Der diensthabende Mediziner entließ den 57-Jährigen mit der Diagnose "Bauchgrippe" und schickte ihn ins Bett. Nur fünf Tage später wäre der Kärntner beinahe gestorben – an einem Blinddarmdurchbruch.
"Er konnte im Spital durch eine Not-OP gerade noch gerettet werden", so Hasslacher, der eine Klage wegen vorerst 8.000 Euro eingebracht hat.
Wie diffizil die Beurteilung ärztlicher Kunst aber ist, zeigt die Flut an Gutachten, die bisher in dem Prozess schon vorliegen: Experte 1 attestiert dem Arzt, nichts falsch gemacht zu haben. Privatgutachter 2 dagegen kritisiert den Kollegen, meint dass er nicht "lege artis" – also dem Stand der medizinischen Kunst entsprechend – gearbeitet hätte. Gutachter 3 ist derselben Meinung. Jetzt fehlt nur noch das Urteil.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"











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