Auch wenn die Entscheidung noch aussteht, rechnet Stadtchef Johannes Hibler (ÖVP) bereits mit einer Wiederholung der Stichwahl, bei der er erneut gegen Vizebürgermeisterin Elisabeth Blanik (SPÖ) antreten müsste.
Die SPÖ ficht die Wahl an, weil sie die telefonische Anforderung von Wahlkarten als Rechtsverletzung interpretiert. Blanik fehlten am 28. März nur wenige Stimmen für den Bürgermeistersessel. Ob eine telefonische Anforderung von Wahlkarten toleriert werden kann und ob Personen ohne Legitimation Wahlkarten für andere anfordern sowie entgegennehmen dürfen, entscheidet jetzt der Verfassungsgerichtshof.
"In den nächsten Tagen wird es noch keine Entscheidung geben", betont Christian Neuwirth, der Pressesprecher des Verfassungsgerichtshofes. Dasselbe gelte auch für die BZÖ-Klage.
Lienz könnte zum Präzedenzfall werden. "Denn erstmals in Österreich wurde die telefonische Anforderung von Wahlkarten thematisiert", so Neuwirth. Wähler haben schriftlich erklärt, für sich und für Verwandte Wahlkarten angefordert zu haben, ohne dass dafür Unterschriften oder Dokumente verlangt wurden.








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