Grundsätzlich zielt die Regelung darauf ab, dass Finanzmanager möglichst auf nachhaltige Erfolge schauen und nicht den kurzfristigen Gewinn suchen, mit dem sie dann sofort üppige Boni als Vergütungen erhalten. Ursprünglich wollte die ÖVP die zurückgestellten Boni schon nach drei Jahren auszahlen lassen, was nur eine Mindestumsetzung der EU-Vorgaben gewesen wäre. Nach Widerstand der SPÖ verständigte man sich nun auf eine fünfjährige Wartezeit, hieß es aus Koalitionskreisen.
Manager haften für langfristigen Erfolg
Betroffen von der Richtlinie sind vor allem Bankmanager mit sehr hohen Einkünften. Definitiv darunter fallen die Vorstandsmitglieder, Trader, Investmentbanker und die Chefs des Risikomanagements einer Bank, sofern die nicht ohnehin im Vorstand sitzen.
Von ihren Bonus-Vergütungen werden ab Inkrafttreten des Gesetz maximal 60 Prozent sofort ausgeschüttet. Der Rest wird zurückgestellt. Die Auszahlung dieses Anteils darf nur dann erfolgen, wenn sie angesichts der Finanzlage des Kreditinstitutes insgesamt tragbar und nach der Leistung der betreffenden Geschäftsabteilung und Person gerechtfertigt ist. Eine erhebliche Beschränkung ist vorgesehen, wenn es zu einer verschlechterten oder negativen Finanz- oder Ertragslage des Kreditinstitutes kommt.
Theoretisch könnten laut EU-Richtlinie sogar 60 Prozent des Bonus zurückgestellt werden, nämlich dann, wenn es sich um einen "besonders hohen" Betrag handelt. Hier geht es freilich um Dimensionen, in denen in Österreich im Normalfall keine Boni ausbezahlt werden, wodurch die Regelung hierzulande kaum zur Anwendung kommen dürfte.
Pröll über Umsetzung erfreut
Finanzminister Josef Pröll zeigte sich über die Umsetzung der EU-Richtlinie am Dienstag nach dem Ministerrat erfreut. Boni würden künftig nur noch zur Gänze gewährt, wenn es nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg gebe und nicht, wenn mit hohem Risiko kurzfristige Gewinne erzielt würden.








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