Mit 2,8 Promille
Der Angeklagte beteuerte laut Richter Peter Friedrich seine Schuldlosigkeit. Der Schöffensenat habe jedoch keinen Grund gesehen, an den Schilderungen des Mädchens zu zweifeln. Die restlichen 16 Monate Haft wurden auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesprochen.
Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, erklärte Richter Friedrich. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gaben keine Erklärung ab.
Symbolbild








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