"Ich habe kein Wechselgeld. Haben Sie es nicht genau?" – Immer wieder stehen Lenker, die ein Organmandat kassiert haben, vor dem Problem, dass sie zahlen wollen, aber nicht können. Was, wenn man kein Kleingeld bei sich hat?
Kein Rechtsanspruch auf Organmandat
"Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf ein Organmandat. Der Beamte könnte auch Anzeige erstatten. Das liegt in seinem Ermessen", erklärt Rainer Dionisio von der Polizei. Üblicherweise nehmen die Beamten jedoch davon Abstand; versuchen, Retourgeld parat zu haben, oder erlauben, die Strafe am nächsten Tag zu bezahlen. Auch gemeinsame Fahrten zum Bankomaten gab es schon.
Bankomat- oder Kreditkartenleser müssen Polizisten nicht mitführen und auch nicht auf den Inspektionen installiert haben. Erlagscheine sind ebenso wenig vorgesehen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.