Gögele räumte ein, dass dies bei den Betroffenen "keine große Freude" auslösen werde. Er halte die Änderung angesichts der engen finanziellen Spielräume aber für vertretbar und "im Gesamtzusammenhang für notwendig". Schließlich belaste eine Erhöhung der Landesbediensteten-Gehälter um zwei Prozent das Landesbudget mit rund zehn Millionen Euro, rechnete der Klubobmann vor. In den anderen Bundesländern gebe es auch keine solche Bindung.
"Hier wollen wir der Landesregierung mehr Spielraum für künftige Gehaltsverhandlungen geben", sagte Gögele. Man könne künftig flexibler sein und Anpassungen nach der Einkommenshöhe bzw. auch über einen einheitlichen Geldbetrag vornehmen. Er gehe aber natürlich davon aus, dass auch bei den künftigen Verhandlungen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer darauf geachtet werde, "die Motivation hoch zu halten und vernünftige Abschlüsse zu erzielen".
Den Gemeindebediensteten steht überdies eine Änderung im Pensionsrecht ins Haus. Man werde den Schritt, der bei den Landesbediensteten per 1. Jänner dieses Jahres vollzogen worden sei, auch bei den Gemeindebediensteten setzen, erklärte Gögele. Bei den Landesbediensteten beträgt das reguläre Pensionsantrittsalter 65 Jahre, für die Höhe des Ruhegenusses gilt ein Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren.
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