29. Juli, 9.30 Uhr. Verhandlungssaal 404 des Landesgerichtes Salzburg. Die erste Frage der Vorsitzenden Martina Pfarrkirchner wird den weiteren Verhandlungsverlauf entscheiden: Gemeint ist die Schuldfrage. Wird die angeklagte Monika Rathgeber darauf wieder ein Geständnis ablegen?
Wahrscheinlich. Auch wenn Verteidiger Herbert Hübl sich vor Prozessbeginn nicht in die Karten blicken lässt, darf anhand von einigen Faktoren auf einen kurzen Prozess-Showdown spekuliert werden. Einerseits hat Rathgeber bisher in allen drei Finanzskandal-Prozessen die Untreue-Vorwürfe eingeräumt. Und konnte sich dadurch mildere Strafen sichern. Andererseits ist der Prozess nur für einen halben Tag anberaumt – also dreieinhalb Stunden.
Faktoren deuten auf kurzen Prozess hin
Auch Zeugen sollen bisher keine geladen worden sein. Diese können naturgemäß im Rahmen von Beweisanträgen während des Prozesses erfolgen. Üblicherweise werden aber Zeugen und Gutachter gleich geladen.
Erwartet wird jedenfalls Gregor Adamovic, Oberstaatsanwalt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Er hat die Anklage verfasst und wirft Rathgeber Untreue vor – Strafdrohung: Ein bis zehn Jahre Haft. Anders als bei den bisherigen Prozessen geht es um den Hauptvorwurf des Finanzskandals.
Land darf als Opfer Schadenersatz fordern
100 komplexe und hochspekulative Derivate- und Zinstauschgeschäfte sind in der mehr als 90-seitigen Anklageschrift aufgelistet, mit denen die frühere Budget-Referatsleiterin des Landes zwischen 2009 und 2012 dem Land einen Schaden von 35 Millionen Euro zugefügt haben soll. Weisungen soll sie dabei missachtet haben. Warum sich nur Rathgeber nach sieben langen Ermittlungsjahren für das Wertpapier-Desaster verantworten soll, fragen viele. Den Kollegen in der Landes-Finanzabteilung konnten die Ermittler keinen Schädigungsvorsatz nachweisen, heißt es. Und bei Landespolitikern? Da habe sich „kein Anfangsverdacht ergeben“, richteten die Korruptionsjäger bei der Anklageerhebung aus.
Voraussichtlich wird sich das Land dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen – und könnte damit sogar Schadenersatz fordern. Ob und wie hoch, wird am Mittwoch zu hören sein.
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