Seit 2018 im Konflikt

Rechtsstreit um einen Zweitwohnsitz in Gosau

Oberösterreich
25.07.2020 10:00

Eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Gosau und einem Grundstückskäufer gipfelte nun vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ. Das Gericht wies den Bescheid des Klägers ab. Der Kauf von Baugrundstücken zu Freizeitwohnsitzzwecken ist in Gosau in der Regel unzulässig, so das Fazit.

„Die Liegenschaft liege unweit des Ortskerns und eigne sich aus Sicht der Gemeinde sehr gut für Einheimische als Eigenheim für eine Nutzung mit Hauptwohnsitz“, argumentierte die Gemeinde Gosau vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Konkret ging es um ein 811 Quadratmeter großes Grundstück, welches bereits im Mai 2018 von einem Paar gekauft wurde. Diese würden die Liegenschaft gerne als Zweitwohnsitz beziehen. Doch so einfach ist eine Umwidmung nicht.

Keine Ausnahmegenehmigung
Gosau ist eine sogenannte Vorbehaltsgebiets-Gemeinde, in der der Besitz von Zweitwohnsitzen unzulässig bzw. genehmigungspflichtig ist. Genau um diese Genehmigung suchte das Paar an, wurde aber immer wieder zurückgewiesen. Und auch das Landesverwaltungsgericht kam jetzt zum gleichen Urteil: Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich!

Bedarf für Ortsansässige
Laut einem Amtssachverständigen bestehe der Bedarf an Wohnraum bzw. bebaubaren Grundstücken für die ortsansässige Bevölkerung. Die Kläger können binnen sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.

Neben Gosau sind unter anderem Innerschwand, Mondsee, Nußdorf am Attersee, Oberhofen am Irrsee, Rosenau am Hengstpass, Steinbach am Attersee, St. Lorenz, Traunkirchen, Vorderstoder und Zell am Moos Vorbehaltsgebiete.

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