Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beantragt für den 24-Jährigen aufgrund des psychiatrischen Gutachtens die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nach §21/1, was bedeutet, dass keine Haftstrafe ausgesprochen wird.
Der an paranoider Schizophrenie leidende Angeklagte wird therapiert und kann somit wieder entlassen werden, wenn die Psychiater ihn als geheilt erachten. Wäre er zurechnungsfähig, so würde er sich wegen der Messerattacke auf seinen Vater und der Brandstiftung verantworten müssen.
Er hatte bei einem Streit zehn Mal mit einem Gemüsemesser auf den Pensionisten eingestochen. Als dieser sich schwer verletzt ins Haus zur geschockten Gattin schleppte, nahm der Sohn einen Kanister mit 60 Liter Diesel und zündete zwei Wirtschaftsgebäude auf dem elterlichen Anwesen sowie beim Nachbarn an.
Über die Einweisung entscheiden am Dienstag übrigens ein Berufs- und zwei Laienrichter. So sieht es die Strafprozessordnung vor.
von Kerstin Wassermann, "Kärntner Krone"
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