„Wir kämpfen in Corona-Zeiten ums Überleben, und dann wird unser Geschäft noch zerstört“, erklärt Stiegl seine Verwunderung über das neue Verbotsschild. „Warum gilt das nur vor meinem Lokal und nicht auf der ganzen Straßenlänge?“, fragt sich der Wirt. Er kann ab sofort auch nicht mehr kurz anhalten, um Lieferungen für die Küche abzuladen. Gegen eine Kurzparkzone so wie beim Frisör hätte Stiegl nichts einzuwenden.
„Wir wollen freilich niemanden das Geschäft wegnehmen“, reagiert Amtsleiter Michael Hoffmann auf die Kritik. Jedoch häufen sich Beschwerden von Fußgängern und Eltern mit Kinderwagen, dass die gelben Gehsteigflächen oft verparkt seien. Das jetzige Verbotsschild sei nur eine Konsequenz einer Verordnung aus 2005, die der Neugestaltung der Verkehrswege gewidmet ist. Aber offenbar wird heißer gekocht als gegessen. Laut Hoffmann sei es möglich, dass sich der Verkehrsausschuss die Installierung einer Zusatztafel überlegt – mit dem Text: „Zulieferung erlaubt“.
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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